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Psychotherapie - tiefenpsychologisch fundiert- Organisation und Ablauf der Psychotherapie Supervision und BeratungVeröffentlichungen
Psychotherapie
Ziel der Psychotherapie ist die Milderung oder Aufhebung von seelischen und/oder körperlichen Symptomen und/oder Beziehungsstörungen, bzw. die Stabilisierung von Menschen in schwierigen Lebenslagen. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie versteht psychische Symptome als Ausdruck unbewusster innerseelischer Konflikte und Beziehungsphantasien. Sie bezieht das lebensgeschichtliche Gewordensein des Menschen so weit wie nötig und möglich mit ein Die Wünsche des/r Patienten/in an die Therapie werden in den Vorgesprächen (probatorische Sitzungen) gemeinsam ermittelt und formuliert und später ggf. ständig aktualisiert. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie begrenzt sich auf umschriebene und aktuelle innerseelische oder psychosoziale Konflikte und Lösungsmuster (Fokus). In begrenzter Zeit soll ein befriedigendes neues Verständnis der Schwierigkeiten oder eine neue Verhaltensmöglichkeiten entwickelt werden. Ggf. wird nach alternativen Behandlungsmöglichkeiten gesucht. Die Psychotherapie wird von mir als Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) durchgeführt. Die Frequenz beträgt in der Regel eine Sitzung/Woche. Langzeittherapien kann ich aufgrund meines bevorstehenden Ruhestandes nicht mehr zusagen. Ist eine Langzeittherapie notwendig, bemühe ich mich, mit dem Patienten/der Patientin eine für ihn/sie geeignete Therapie zu finden. Bei entsprechender Indikation kann die Psychotherapie unter Hinzuziehung der Bezugsperson (z.B. Paartherapie) durchgeführt werden. Die Regelmäßigkeit und Beständigkeit der Sitzungen, sowie die Haltung des Therapeuten dienen dazu, einen möglichst „geschützten Beziehungsraum“ zu schaffen. Dazu versucht der Therapeut den Patienten zu verstehen und ihm zu helfen, die relevanten inneren und äußeren Konflikte so zu formulieren , dass er sie ergründen, besser kennenlernen und ggf. anders als bisher lösen kann. Es findet ein Verständigungsprozess zwischen Patient und Therapeut über die Gefühle, Phantasien, Wünsche und Ängste des Patienten statt. Der Therapeut bemüht sich, eine optimale Spannung zwischen emotionaler Unterstützung und der „Erforschung“ der inneren Welt und äußeren Realität des Patienten zu bewahren. Für den Patienten spielen das Erspüren der eigenen Innenwelt, die inneren Bilder, Phantasien und Gefühle, Schmerzen und Nicht-Schmerzen, die Konfrontation mit bisher evtl. unliebsamen Gefühlen und Erkenntnissen und damit die Klärung und das Begreifen der inneren und äußeren Konflikte eine große Rolle. Das Herstellen von bedeutungshaltigen Zusammenhängen im Denken, im Fühlen und in Beziehungen ist auch in der Kurzzeittherapie wichtig. Das selbständige Nachdenken über und das Erspüren solcher Zusammenhänge signalisiert oft den beginnenden Erfolg der Therapie. Die Symptome treten in den Hintergrund oder bilden sich zurück. In der Schlussphase festigt das Durcharbeiten der Trennung die erreichten Ergebnisse ( Lit.: Thea Bauriedl, David Taylor, Psychotherapierichtlinien). Die Akutbehandlung dient der kurzfristigen Verbesserung der Symptomatik bei psychischen Krisen- und Ausnahmezuständen, zur Vermeidung von Fixierung oder Chronifizierung des Zustands. Sie dient evtl. auch der Überbrückung bis zum Beginn einer geeigneten Psychotherapie.
Organisation, Ablauf und Honorare bei Psychotherapie
Telefonische SprechzeitMontag bis Donnerstag 13.00 bis 13.30 Uhr Sprechstunde Die Sprechstunde wird telefonisch vereinbart. Alle Patienten besitzen ein direktes Zugangsrecht zum Psychologischen Psychotherapeuten. Hierfür benötigen sie nur ihre Krankenkassenchipkarte. Sie können auch von einem Arzt überwiesen werden. Die Sprechstunde dient der Abklärung, ob eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt und ob und ggf. welche Maßnahmen zu empfehlen sind. Die Sprechstunde kann insgesamt maximal 150 Minuten beanspruchen. Der Patient/ Die Patientin erhält ein Informationsblatt zur Psychotherapie und einen Befundbericht. Die Teilnahme an einer Sprechstunde ist nicht gleichbedeutend mit dem Beginn einer Psychotherapie beim Behandler. Ab 1.April 2018 wird die Inanspruchnahme einer Sprechstunde für Patienten vor Aufnahme einer Psychotherapie oder einer Akutbehandlung verpflichtend. Bei einem Wechsel des Therapeuten oder nach einer stationären oder rehabilitativen Behandlung wegen einer psychischen Erkrankung können die Patienten direkt mit probatorischen Sitzungen oder mit einer Akutbehandlung beginnen. AkutbehandlungDie Akutbehandlung kann bis max. 600 Minuten umfassen, in Einheiten von 25 oder 50 Minuten. Vorgespräche (probatorische Sitzungen) Es können bis zu vier Vorgespräche stattfinden. Sie dienen zum gegenseitigen Kennenlernen, der weiteren Diagnostik, der Indikation der Behandlungsmethode und der gemeinsamen Erarbeitung der Therapieziele.
Medizinische Abklärung (Konsiliarbericht)Vor Beginn der Therapie ist die Klärung einer somatischen Erkrankung durch einen Arzt erforderlich.
BehandlungsvertragDieser beschreibt wichtige Vereinbarungen und z.T. gesetzlich vorgeschriebene Regeln für die Psychotherapie, z.B.
Alle Sitzungen dauern 50 Minuten. In bestimmten Situationen können Doppelsitzungen vereinbart werden.
Therapieumfang (gem. Psychotherapierichtlinien)Kurzzeittherapie max. 24 Std.
Honorar bei Privattherapie:nach Vereinbarung, bzw. GOP der Privatkassen.
Supervision(bisherige Supervisionsfelder)
BeratungMenschen, die keine psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen möchten oder brauchen, finden Hilfestellung bei:
Honorare für Supervision und Beratung nach Vereinbarung
| Psychotherapeutische Praxis Diplom-Psychologe Peter Dott Ebrachstr. 57 85560 Ebersberg Tel.: 08092 - 21541 peter.dott@t-online.de www.praxis-dott.de
Telefonische Sprechzeit: Mo - Do 13.00 bis 13.30 Uhr Sprechstunde: nach telefon. Vereinbarung | ||